Mitglied werden

Voraussetzungen
In die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 9 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz darf nur aufgenommen werden, wer
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gesundheitlich entspricht und
3. nicht vorbestraft im Sinne des § 21 Absatz 2 Nummern 1 bis 3 ist.
Quelle: VOFF NRW


Was muss ich tun?
Entweder meldest du dich bei unseren Löscheinheitsführern oder schaust einfach bei einem der Übungstermine oder der Fahrzeugpflege vorbei.
In der Regel ist es so, dass du uns nach einem Gespräch mit unserer LE-Führung bei Übungsdiensten besuchst, damit man sich beschnuppern kann, und du erste Eindrücke sammeln kannst. Wenn du für den Feuerwehrdienst geeignet bist und die Mitgliedschaft unterschrieben hast, wirst du für den Grundlehrgang angemeldet. Ab da beginnt dann die eigentliche Laufbahn in der Feuerwehr.


Wie sieht die Ausbildung aus?

Die Ausbildung ist in unterschiedliche Abschnitte aufgeteilt.

Grundlehrgang Truppmann/-frau (Modul 1+2)
Besteht aus Theorie- und Praxisunterricht in den Bereichen Brand- und Löschlehre, Grundtätigkeiten der Feuerwehr, Umgang mit Armaturen, Schläuche und tragbaren Leitern, sowie der Feuerwehr Dienstvorschrift (FwDV) 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“

Wenn du die gesundheitlichen Anforderungen erfüllst, kann nach dem Grundlehrgang der Atemschutzlehrgang besucht werden.

Vorbereitung Truppführerlehrgang (Modul 3+4)
Geschult wird das Vorgehen im Gebäude, Absuchen von Räumen, Türöffnung und Strahlrohrtraining.

Truppführerlehrgang (Modul 5+6)
Bereitet auf das Führen eines Trupps vor. Im Fokus stehen die Vertiefung von bisher erlangten Kentnissen und das Treffen von eigenständigen Entscheidungen.


Was gibt es noch für Lehrgänge?

– Führerschein der Klasse C/CE
– Pumpenmaschinist
– Drehleitermaschinist
– Sprechfunker
– Technische Hilfeleistung und Techn. Hilfeleistung Wald
– ABC I+II (ABC II nur Gruppenführer)
– FIII Gruppenführerlehrgang in Münster